Wohnsitz Hainburg a.d. Donau

Hainburg a.d. Donau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Hainburg an der Donau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Hainburg a.d. Donau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Hainburg a.d. Donau
Hauptplatz 23
2410 Hainburg an der Donau
Österreich

Telefon:

(0 21 65) 621 11

Fax:

(0 21 65) 621 11-30

Email:

gemeinde@hainburg-donau.gv.at

Webseite:

www.hainburg.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Hainburg a.d. Donau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hainburg an der Donau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Hainburg a.d. Donau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen