Wohnsitz Guntramsdorf

Guntramsdorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Guntramsdorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Guntramsdorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Guntramsdorf
Rathaus Viertel 1/1
2353 Guntramsdorf
Österreich

Telefon:

(0 22 36) 535 01

Fax:

(0 22 36) 535 01 24

Email:

office@guntramsdorf.at

Webseite:

www.guntramsdorf.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Guntramsdorf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Guntramsdorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Guntramsdorf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen