Wohnsitz Günselsdorf

Günselsdorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Günselsdorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Günselsdorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Günselsdorf
Wiener Neustädter Straße 2
2525 Günselsdorf
Österreich

Telefon:

(0 22 56) 628 80

Fax:

(0 22 56) 628 80 33

Email:

gemeinde@guenselsdorf.gv.at

Webseite:

www.guenselsdorf.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Günselsdorf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Günselsdorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Günselsdorf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen