Groß-Siegharts | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Groß-Siegharts Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Groß-Siegharts. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde Groß-Siegharts Telefon: (0 28 47) 23 71 Fax: (0 28 47) 23 71/28 Email: stadtgemeinde@gde.siegharts.at Webseite: www.siegharts.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Groß-Siegharts Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Groß-Siegharts fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Groß-Siegharts. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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