Groß-Enzersdorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Groß-Enzersdorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf Telefon: (0 22 49) 23 14 Fax: (0 22 49) 42 40 33 Email: gemeinde@gross-enzersdorf.gv.at Webseite: www.gross-enzersdorf.gv.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Groß-Enzersdorf fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|