Wohnsitz Groß-Enzersdorf

Groß-Enzersdorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Groß-Enzersdorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf
Rathausstraße 5
2301 Groß-Enzersdorf
Österreich

Telefon:

(0 22 49) 23 14

Fax:

(0 22 49) 42 40 33

Email:

gemeinde@gross-enzersdorf.gv.at

Webseite:

www.gross-enzersdorf.gv.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Groß-Enzersdorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen