Groß Gerungs | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Groß Gerungs Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Groß Gerungs. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde Groß Gerungs Telefon: (0 28 12) 86 11, 86 12 Fax: (0 28 12) 86 12/32 Email: office@gerungs.at Webseite: www.gross-gerungs.gv.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Groß Gerungs Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Groß Gerungs fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Groß Gerungs. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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