Wohnsitz Gresten-Land

Gresten-Land | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Gresten Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Gresten-Land. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Gresten-Land
Friedhofgasse 4
3264 Gresten
Österreich

Telefon:

(0 74 87) 22 40

Fax:

(0 74 87) 22 40/5

Email:

gemeinde@gresten-land.gv.at

Webseite:

www.gresten-land.gv.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Gresten-Land

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Gresten fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gresten-Land.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen