Wohnsitz Grafenbach-St. Valentin

Grafenbach-St. Valentin | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Grafenbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Grafenbach-St. Valentin. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Grafenbach-St. Valentin
Ernst Gruber-Straße 1
2632 Grafenbach
Österreich

Telefon:

(0 26 30) 372 16

Fax:

(0 26 30) 372 16/3

Email:

gemeinde@grafenbach.at

Webseite:

www.grafenbach.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Grafenbach-St. Valentin

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Grafenbach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Grafenbach-St. Valentin.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen