Grabern | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Schöngrabern Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Grabern. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Grabern Telefon: (0 29 52) 21 32 Fax: (0 29 52) 21 32 9 Email: gemeinde@grabern.gv.at Webseite: www.gemeinde-grabern.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Grabern Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schöngrabern fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Grabern. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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