Götzendorf an der Leitha | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Götzendorf an der Leitha Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Götzendorf an der Leitha. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Götzendorf an der Leitha Telefon: (0 21 69) 22 74, 26 62 Fax: (0 21 69) 26 62/5 Email: gemeinde@goetzendorf.at Webseite: www.goetzendorf.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Götzendorf an der Leitha Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Götzendorf an der Leitha fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Götzendorf an der Leitha. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|