Wohnsitz Golling an der Erlauf

Golling an der Erlauf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Golling an der Erlauf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Golling an der Erlauf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Golling an der Erlauf
Rathausplatz 1
3381 Golling an der Erlauf
Österreich

Telefon:

(0 27 57) 22 40

Fax:

(0 27 57) 77 68

Email:

gemeinde@golling-erlauf.gv.at

Webseite:

www.golling-erlauf.gv.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Golling an der Erlauf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Golling an der Erlauf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Golling an der Erlauf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen