Gloggnitz | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Gloggnitz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Gloggnitz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde Gloggnitz Telefon: (0 26 62) 424 01-424 03 Fax: (0 26 62) 424 01/31 Email: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at Webseite: www.gloggnitz.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Gloggnitz Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Gloggnitz fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Gloggnitz. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|