Gießhübl | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Gießhübl Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Gießhübl. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Gießhübl Telefon: (0 22 36) 264 64 Fax: (0 22 36) 264 64/33 Email: gemeindeamt@giesshuebl.noe.gv.at Webseite: www.giesshuebl.noe.gv.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Gießhübl Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Gießhübl fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gießhübl. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|