Gaubitsch | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Gaubitsch Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Gaubitsch. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Gaubitsch Telefon: (0 25 22) 883 80 Fax: (0 25 22) 883 80 15 Email: gemeinde@gemeinde-gaubitsch.at Webseite: www.gaubitsch.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Gaubitsch Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Gaubitsch fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gaubitsch. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|