Wohnsitz Gaming

Gaming | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Gaming Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Gaming. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Gaming
Im Markt 1-3
3292 Gaming
Österreich

Telefon:

(0 74 85) 973 08-0

Fax:

(0 74 85) 985 09

Email:

gemeindeamt@gaming.noe.at

Webseite:

www.gaming.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Gaming

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Gaming fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Gaming.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen