Wohnsitz Furth bei Göttweig

Furth bei Göttweig | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Furth Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Furth bei Göttweig. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Furth bei Göttweig
Obere Landstraße 65
3511 Furth
Österreich

Telefon:

(0 27 32) 846 22

Fax:

(0 27 32) 846 22/22

Email:

gemeinde@furth.at

Webseite:

www.furth.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Furth bei Göttweig

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Furth fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Furth bei Göttweig.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen