Feistritz am Wechsel | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Feistritz am Wechsel Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Feistritz am Wechsel. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Feistritz am Wechsel Telefon: (0 26 41) 2163 Fax: (0 26 41) 2163 5 Email: gemeinde@feistritz-wechsel.gv.at Webseite: www.feistritz-wechsel.gv.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Feistritz am Wechsel Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Feistritz am Wechsel fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Feistritz am Wechsel. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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