Wohnsitz Feistritz am Wechsel

Feistritz am Wechsel | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Feistritz am Wechsel Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Feistritz am Wechsel. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Feistritz am Wechsel
Feistritz am Wechsel 17
2873 Feistritz am Wechsel
Österreich

Telefon:

(0 26 41) 2163

Fax:

(0 26 41) 2163 5

Email:

gemeinde@feistritz-wechsel.gv.at

Webseite:

www.feistritz-wechsel.gv.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Feistritz am Wechsel

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Feistritz am Wechsel fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Feistritz am Wechsel.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen