Fallbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Fallbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Fallbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Fallbach Telefon: (0 25 24) 84 66, 85 19 Fax: (0 25 24) 84 66/13 Email: gemeinde@fallbach.at Webseite: www.fallbach.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Fallbach Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Fallbach fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Fallbach. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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