Wohnsitz Eschenau

Eschenau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Eschenau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Eschenau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Eschenau
Hauptplatz 1
3153 Eschenau
Österreich

Telefon:

(027 62) 672 30

Fax:

(027 62) 672 30 4

Email:

gemeindeamt@eschenau.at

Webseite:

www.eschenau.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Eschenau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Eschenau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Eschenau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen