Enzesfeld-Lindabrunn | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Enzesfeld Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn Telefon: (0 22 56) 812 51 Fax: (0 22 56) 812 51/83 Email: amtsleiter@enzesfeld-lindabrunn.at Webseite: www.enzesfeld-lindabrunn.at/ Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Enzesfeld fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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