Wohnsitz Enzersdorf an der Fischa

Enzersdorf an der Fischa | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Enzersdorf an der Fischa Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Enzersdorf an der Fischa. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Enzersdorf an der Fischa
Margarethnerstraße 19
2431 Enzersdorf an der Fischa
Österreich

Telefon:

(0 22 30) 8466

Fax:

(0 22 30) 8466 22

Email:

gemeinde@enzersdorf-fischa.gv.at

Webseite:

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Enzersdorf an der Fischa

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Enzersdorf an der Fischa fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Enzersdorf an der Fischa.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen