Ebergassing | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Ebergassing Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Ebergassing. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Ebergassing Telefon: (0 22 34) 722 86, 735 08 Fax: (0 22 34) 722 86/33 Email: gemeinde@ebergassing.at Webseite: www.ebergassing.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Ebergassing Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Ebergassing fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ebergassing. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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