Wohnsitz Wörschach

Wörschach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Wörschach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Wörschach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Wörschach
Dr. Alfons Gorbach Platz 16
8942 Wörschach
Österreich

Telefon:

03682 22301

Fax:

03682 22301-4

Email:

gde@woerschach.steiermark.at

Webseite:

www.woerschach.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Wörschach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Wörschach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Wörschach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen