Wohnsitz Dürnkrut

Dürnkrut | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Dürnkrut Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Dürnkrut. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Dürnkrut
Schloßplatz 1
2263 Dürnkrut
Österreich

Telefon:

(0 25 38) 805 62, 805 63

Fax:

(0 25 38) 805 62/22, 805 63/22

Email:

gemeinde@duernkrut.gv.at

Webseite:

www.duernkrut.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Dürnkrut

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Dürnkrut fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Dürnkrut.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen