Dunkelsteinerwald | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Gerolding Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Dunkelsteinerwald. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Dunkelsteinerwald Telefon: (0 27 52) 82 46 (Gerolding), (0 27 53) 275 (Gansbach), (02754) 6402 (Mauer) Fax: (0 27 52) 82 30/22 (GemA: Gerolding); (0 27 53) 275/4 (GemA: Gansbach); (02754) 64 02/4 (GemA: Mauer) Email: gemeinde@dunkelsteinerwald.at Webseite: www.dunkelsteinerwald.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Dunkelsteinerwald Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Gerolding fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Dunkelsteinerwald. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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