Wohnsitz Groß Sankt Florian

Groß Sankt Florian | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Groß Sankt Florian Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Groß Sankt Florian. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Groß Sankt Florian
Marktplatz 3
8522 Groß Sankt Florian
Österreich

Telefon:

03464 2204

Fax:

03464 2204-79

Email:

gemeinde@gross-st-florian.at

Webseite:

www.gross-st-florian.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Groß Sankt Florian

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Groß Sankt Florian fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Groß Sankt Florian.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen