Dobersberg | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Dobersberg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Dobersberg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Dobersberg Telefon: (0 28 43) 23 32-0 Fax: (0 28 43) 23 32/6 Email: gemeinde@dobersberg.gv.at Webseite: www.dobersberg.gv.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Dobersberg Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Dobersberg fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Dobersberg. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|