Deutsch-Wagram | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Deutsch-Wagram Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde Deutsch-Wagram Telefon: (0 22 47) 22 09 Fax: (0 22 47) 22 09/30 Email: stadtgemeinde@deutsch-wagram.gv.at Webseite: www.deutsch-wagram.gv.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Deutsch-Wagram Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Deutsch-Wagram fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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