Burgschleinitz-Kühnring | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Burgschleinitz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Burgschleinitz-Kühnring. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Burgschleinitz-Kühnring Telefon: (0 29 84) 26 53 Fax: (0 29 84) 26 53/15 Email: gemeinde@burgschleinitz-kuehnring.at Webseite: www.burgschleinitz-kuehnring.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Burgschleinitz-Kühnring Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Burgschleinitz fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Burgschleinitz-Kühnring. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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