Buchbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Buchbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Buchbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Buchbach Telefon: (0 26 30) 330 33 Fax: (0 26 30) 348 18 Email: gemeinde@buchbach.gv.at Webseite: Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Buchbach Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Buchbach fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Buchbach. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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