Wohnsitz Trieben

Trieben | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Trieben Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Trieben. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Trieben
Triebener Bundesstraße 10
8784 Trieben
Österreich

Telefon:

03615 2322

Fax:

03615 2322-33

Email:

rathaus@trieben.net

Webseite:

www.trieben.net

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Trieben

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Trieben fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Trieben.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen