Wohnsitz Blumau-Neurißhof

Blumau-Neurißhof | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Blumau-Neurißhof Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Blumau-Neurißhof. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Blumau-Neurißhof
Anton Rauchplatz 4A
2602 Blumau-Neurißhof
Österreich

Telefon:

(0 26 28) 482 90

Fax:

(0 26 28) 482 90 4

Email:

gemeinde@blumau-neurisshof.gv.at

Webseite:

www.blumau-neurisshof.gv.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Blumau-Neurißhof

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Blumau-Neurißhof fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Blumau-Neurißhof.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen