Blindenmarkt | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Blindenmarkt Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Blindenmarkt. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Blindenmarkt Telefon: (0 74 73) 22 17-0 Fax: (0 74 73) 22 17/19 Email: gemeindeamt@blindenmarkt.gv.at Webseite: www.blindenmarkt.gv.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Blindenmarkt Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Blindenmarkt fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Blindenmarkt. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|