Wohnsitz Biedermannsdorf

Biedermannsdorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Biedermannsdorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Biedermannsdorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Biedermannsdorf
Ortsstraße 46
2362 Biedermannsdorf
Österreich

Telefon:

(0 22 36) 711 31, 711 32

Fax:

(0 22 36) 711 31/85

Email:

gemeinde@biedermannsdorf.at

Webseite:

www.biedermannsdorf.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Biedermannsdorf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Biedermannsdorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Biedermannsdorf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen