Bergern im Dunkelsteinerwald | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Unterbergern Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Bergern im Dunkelsteinerwald. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Bergern im Dunkelsteinerwald Telefon: (0 27 14) 72 20 Fax: (0 27 14) 74 33 Email: gemeinde@bergern-dunkelsteinerwald.gv.at Webseite: www.bergern-dunkelsteinerwald.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Bergern im Dunkelsteinerwald Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Unterbergern fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Bergern im Dunkelsteinerwald. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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