Wohnsitz Haus

Haus | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Haus Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Haus. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Haus
Schloßplatz 47
8967 Haus
Österreich

Telefon:

03686 2207

Fax:

03686 2207-32

Email:

gemeinde@haus.at

Webseite:

www.haus.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Haus

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Haus fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Haus.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen