Altlichtenwarth | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Altlichtenwarth Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Altlichtenwarth. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Altlichtenwarth Telefon: (0 25 33) 80 18 06 Fax: (0 25 33) 80 18 06/4 Email: gemeinde@altlichtenwarth.gv.at Webseite: www.altlichtenwarth.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Altlichtenwarth Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Altlichtenwarth fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Altlichtenwarth. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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