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Gröbming | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
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Wer in einer Wohnung in Gröbming Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Gröbming. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Gröbming Telefon: 03685 22150 Fax: 03685 22150-22 Email: marktgemeinde@groebming.at Webseite: www.groebming.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Gröbming Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Gröbming fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Gröbming. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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