Steinerkirchen an der Traun | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Steinerkirchen an der Traun Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Steinerkirchen an der Traun. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Steinerkirchen an der Traun Telefon: 07241 / 2255 0 Fax: 07241 / 2255 - 24 Email: gemeinde@steinerkirchen-traun.ooe.gv.at Webseite: http://www.steinerkirchen.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Steinerkirchen an der Traun Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Steinerkirchen an der Traun fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Steinerkirchen an der Traun. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|