Buchkirchen | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Buchkirchen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Buchkirchen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Buchkirchen Telefon: 07242 / 28 0 05 Fax: 07242 / 28 0 05 - 81 Email: gemeinde@buchkirchen.ooe.gv.at Webseite: http://www.buchkirchen.ooe.gv.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Buchkirchen Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Buchkirchen fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Buchkirchen. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|