Wohnsitz Bad Wimsbach-Neydharting

Bad Wimsbach-Neydharting | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Bad Wimsbach-Neydharting Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Bad Wimsbach-Neydharting. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Bad Wimsbach-Neydharting
Markt 1
4654 Bad Wimsbach-Neydharting
Österreich

Telefon:

07245 / 25 0 55 - 0

Fax:

07245 / 25 0 55 - 10

Email:

gemeinde@bad-wimsbach.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.bad-wimsbach.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Bad Wimsbach-Neydharting

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Bad Wimsbach-Neydharting fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Bad Wimsbach-Neydharting.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen