Wohnsitz Zell am Pettenfirst

Zell am Pettenfirst | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Zell am Pettenfirst Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Zell am Pettenfirst. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Zell am Pettenfirst
Zell a.P. 32
4842 Zell am Pettenfirst
Österreich

Telefon:

07675 / 2355

Fax:

07675 / 2355 - 15

Email:

gemeinde@zell-pettenfirst.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.zell-pettenfirst.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Zell am Pettenfirst

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Zell am Pettenfirst fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Zell am Pettenfirst.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen