Zell am Pettenfirst | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Zell am Pettenfirst Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Zell am Pettenfirst. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Zell am Pettenfirst Telefon: 07675 / 2355 Fax: 07675 / 2355 - 15 Email: gemeinde@zell-pettenfirst.ooe.gv.at Webseite: http://www.zell-pettenfirst.ooe.gv.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Zell am Pettenfirst Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Zell am Pettenfirst fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Zell am Pettenfirst. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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