Wohnsitz Wolfsegg am Hausruck

Wolfsegg am Hausruck | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Wolfsegg am Hausruck Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Wolfsegg am Hausruck. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Wolfsegg am Hausruck
Schulstraße 22
4902 Wolfsegg am Hausruck
Österreich

Telefon:

07676 / 7355

Fax:

07676 / 7355 - 17

Email:

gemeinde@wolfsegg.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.wolfsegg.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Wolfsegg am Hausruck

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Wolfsegg am Hausruck fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Wolfsegg am Hausruck.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen