Vöcklabruck | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Vöcklabruck Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Vöcklabruck. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde Vöcklabruck Telefon: 07672 / 760 - 0 Fax: 07672 / 760 - 81 Email: stadtamt@voecklabruck.at Webseite: http://www.voecklabruck.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Vöcklabruck Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Vöcklabruck fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Vöcklabruck. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|