Wohnsitz Altenmarkt bei Sankt Gallen

Altenmarkt bei Sankt Gallen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Altenmarkt bei Sankt Gallen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Altenmarkt bei Sankt Gallen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Altenmarkt bei Sankt Gallen
Altenmarkt 2
8934 Altenmarkt bei Sankt Gallen
Österreich

Telefon:

03632 306

Fax:

03632 306-14

Email:

gde@altenmarkt-st-gallen.steiermark.at

Webseite:

www.altenmarkt.istsuper.com

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Altenmarkt bei Sankt Gallen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Altenmarkt bei Sankt Gallen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Altenmarkt bei Sankt Gallen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen