Graz | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Graz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Magistrat / BürgerInnenamt Graz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Magistrat / BürgerInnenamt Graz Telefon: 0316 872-6690 Fax: Email: Kontaktformular auf die Webseite Webseite: www.graz.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Magistrat / BürgerInnenamt Graz Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Graz fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Magistrat / BürgerInnenamt. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Magistrat / BürgerInnenamt Graz. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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