Wohnbeihilfe | Gemeinde Großraming |
Wohnbeihilfe - Gemeinde Großraming - Oberösterreich. Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Linderung der Belastung durch den eigenen Wohnungsaufwand. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Großraming haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung oder die zuständige Stelle der Amt der Oö. Landesregierung - Direktion Soziales und Gesundheit - Abt. Wohnbauförderung .
Land: Oberösterreich - Österreich Anschrift: Amt der Oö. Landesregierung - Direktion Soziales und Gesundheit - Abt. Wohnbauförderung Bahnhofplatz 1 Telefon: 07320 77 20-141 40 Fax: 0732 77 20-21 43 95 Email: wo.post@ooe.gv.at Webseite: www.land-oberoesterreich.gv.at/wohnbeihilfe.htm
Wohnbeihilfe - Gemeinde Großraming Die Wohnbeihilfe in der Gemeinde Großraming ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, jeweils maximal auf Dauer eines Jahres begrenzt, ausbezahlt wird. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Mietwohnungen. Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle. Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Haushaltseinkommen und anrechenbare Wohnungsgröße. Weitere informationen Alle Informationen über den Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Öffnungszeiten Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Amt der Oö. Landesregierung - Direktion Soziales und Gesundheit - Abt. Wohnbauförderung .
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