Wohnbeihilfe Leoben

Wohnbeihilfe | Stadtgemeinde Leoben

Leoben

Wohnbeihilfe - Stadtgemeinde Leoben - Steiermark. Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Linderung der Belastung durch den eigenen Wohnungsaufwand. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Stadtgemeinde Leoben haben, wenden Sie sich bitte an die Stadtgemeindeverwaltung oder die zuständige Stelle der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

Land:

Steiermark - Österreich

Anschrift:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Burggasse 7-9
8010 Graz
Österreich

Telefon:

0316/877-3748

Fax:

Email:

wohnbeihilfe@stmk.gv.at

Webseite:

www.soziales.steiermark.at/

 

Wohnbeihilfe - Stadtgemeinde Leoben

Die Wohnbeihilfe in der Stadtgemeinde Leoben ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, jeweils maximal auf Dauer eines Jahres begrenzt, ausbezahlt wird.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Mietwohnungen.

Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle.

Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Haushaltseinkommen und anrechenbare Wohnungsgröße.

Weitere informationen

Alle Informationen über den Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Öffnungszeiten

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

 

Wohnbeihilfe Steiermark - Zuständige Stelle

Sie leben in der Stadtgemeinde Leoben?

Informationen zur Beantragung von Wohnbeihilfe und die Antragsformulare erhalten Sie beim Gemeindeamt der Stadtgemeinde Leoben oder bei der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

Stadtgemeinde Leoben - Steiermark

Erzherzog Johann-Straße 2

8700 Leoben

Telefon: 03842 4062-0 / Fax: 03842 4062-320

Email: stadtgemeinde@leoben.at / Webseite: www.leoben.at

    


Andere Dienstleistungen