Wohnbeihilfe Reichenau

Wohnbeihilfe | Gemeinde Reichenau

Ebene Reichenau

Wohnbeihilfe - Gemeinde Reichenau - Kärnten. Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Linderung der Belastung durch den eigenen Wohnungsaufwand. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Reichenau haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung oder die zuständige Stelle der Amt der Kärntner Landesregierung.

Land:

Kärnten - Österreich

Anschrift:

Amt der Kärntner Landesregierung

Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich

Telefon:

050 536 12503

Fax:

050 536-67200

Email:

abt2.wohnbau@ktn.gv.at

Webseite:

https://www.ktn.gv.at

 

Wohnbeihilfe - Gemeinde Reichenau

Die Wohnbeihilfe in der Gemeinde Reichenau ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, jeweils maximal auf Dauer eines Jahres begrenzt, ausbezahlt wird.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Mietwohnungen.

Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle.

Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Haushaltseinkommen und anrechenbare Wohnungsgröße.

Weitere informationen

Alle Informationen über den Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Öffnungszeiten

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Amt der Kärntner Landesregierung.

 

Wohnbeihilfe Kärnten - Zuständige Stelle

Sie leben in der Gemeinde Reichenau?

Informationen zur Beantragung von Wohnbeihilfe und die Antragsformulare erhalten Sie beim Gemeindeamt der Gemeinde Reichenau oder bei der Amt der Kärntner Landesregierung.

Gemeinde Reichenau - Kärnten

Ebene Reichenau 80

9565 Ebene Reichenau

Telefon: 0 42 75 / 218 - 0 / Fax: 0 42 75 / 218 10

Email: reichenau@ktn.gde.at / Webseite: www.ebene-reichenau.at

    


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