Wohnbeihilfe Lockenhaus

Wohnbeihilfe | Marktgemeinde Lockenhaus

Lockenhaus

Wohnbeihilfe - Marktgemeinde Lockenhaus - Burgenland. Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Linderung der Belastung durch den eigenen Wohnungsaufwand. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Marktgemeinde Lockenhaus haben, wenden Sie sich bitte an die Marktgemeindeverwaltung oder die zuständige Stelle der Amt der Burgenländischen Landesregierung.

Land:

Burgenland - Österreich

Anschrift:

Amt der Burgenländischen Landesregierung

Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Österreich

Telefon:

057 600 DW 2800

Fax:

Email:

bh.neusiedl@bgld.gv.at

Webseite:

www.burgenland.at/wohnen-energie/wohnen/wohnbeihilfe/

 

Wohnbeihilfe - Marktgemeinde Lockenhaus

Die Wohnbeihilfe in der Marktgemeinde Lockenhaus ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, jeweils maximal auf Dauer eines Jahres begrenzt, ausbezahlt wird.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Mietwohnungen.

Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle.

Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Haushaltseinkommen und anrechenbare Wohnungsgröße.

Weitere informationen

Alle Informationen über den Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Öffnungszeiten

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Amt der Burgenländischen Landesregierung.

 

Wohnbeihilfe Burgenland - Zuständige Stelle

Sie leben in der Marktgemeinde Lockenhaus?

Informationen zur Beantragung von Wohnbeihilfe und die Antragsformulare erhalten Sie beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Lockenhaus oder bei der Amt der Burgenländischen Landesregierung.

Marktgemeinde Lockenhaus - Burgenland

7442 Lockenhaus

Telefon: 02616/2202 / Fax: 02616/22024

Email: post@lockenhaus.bgld.gv.at / Webseite: http://www.lockenhaus.at/

    


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